Auch die freie Heilfürsorge erstattet die Kosten für eine Psychotherapie. Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen, in Justizvollzugsanstalten beschäftigte Beamte und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.
Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.